Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Berufsausübungsgesellschaft zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater zu vereinbarenden Tätigkeiten. Weiter das Halten und Verwalten von Beteiligungen an gleichartigen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie der Erwerb und die Vermietung von Immobilien im eigenen Namen zum Zwecke der Vermögensverwaltung. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem für diese Berufsausübungsgesellschaft relevanten Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet.