Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel in handwerklichen, nichthandwerklichen und minderhandwerklichen Bereichen, die Beratung und die Projektsteuerung in beratender Funktion sowie die Übernahme und die Realisierung von Projekten oder Teilprojekten in eigener Regie oder in Kooperation mit Dritten für die Industrie und das Handwerk im In- und Ausland.