Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der innerstaatliche und grenzüberschreitende Betrieb eines Verkehrsunternehmens mit Taxen und Mietwagen, ferner Limousinenservice und Autovermietung; der Handel mit Kfz und deren Teilen; der Betrieb einer Kfz-Werkstatt; Dienstleistungen im Bereich der Logistik, der Kurier- und Paketdienste; der Betrieb einer Agentur für Marketing und Verkaufsförderung in Digital- und Printmedien; Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung; die Beteiligung an anderen Unternehmen auf eigene und fremde Rechnung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Geschäften sowie der Handel mit Waren jeglicher Art, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel.