Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung. Die Verwaltung von Grundbesitz je im In- und Ausland,
die Errichtung, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die in den Geschäftsbereichen der Gesellschaft tätig sind,
der Betrieb einer Haus- und Mietverwaltung und die Erbringung sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen;
der Bau, Handel, Vertrieb und das Betreiben von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen, auf eigene Rechnung, Handel mit sowie Im- und Export von Waren aller Art, die nicht genehmigungspflichtig sind.