Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Fach-Verlages mit eigenen Magazinen zu den Themen Kunstmarkt, Kunstmarketing und der gesamten Kreativbranche. Die Durchführung von Branchen-Veranstaltungen, Seminaren und Vorträgen und der PR-Beratung für bildende Künstler, Fotografen und Videografen.