Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung dritter Unternehmen oder Personen im Vorfeld, während oder im Zusammenhang von Investitionen im Bereich Erneuerbarer Energien. Die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere an solchen, die Anlagen im Bereich neuer Energien planen oder betreiben.