Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei diesen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.