Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Aufstellen und der Betrieb von Imbissständen auf Märkten, Messen und sonstigen privaten oder öffentlichen Veranstaltungen, die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen und Feiern, das Betreiben von Gastronomiebetrieben, das Erbringen von Cateringdienstleistungen, die Produktion und der Handel sowie die Vermietung von Gastronomieeinrichtungen und - equipment sowie die Vornahme aller Geschäfte, die damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehen und geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Rechtsberatung ist ausgeschlossen und nicht Unternehmensgegenstand.