Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften und der Großhandel mit Waren des täglichen Bedarfs (alkoholische und nichtalkoholische Getränke, Süßwaren und Snacks, Tabakwaren aller Art sowie artverwandte Erzeugnisse, Liquids, Vapes etc.), Paketdienstleistungen für Dritte, Lotto-Annahmestellen, Spät-Verkaufseinrichtungen sowie der Onlinehandel; außerdem die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.