Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere - aber nicht ausschließlich - in den Bereichen Eventmanagement, Marketing sowie Öffentlichkeits- und Pressearbeit, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, dem KAGB, dem WpHG, dem RDG, dem StBeratG oder der WPO.