Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen.