Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- ambulante Pflege und Hauskrankenpflege nach Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V),
- hauswirtschaftliche Versorgung nach Sozialgesetzbuch Elftes und Zwölftes Buch (SGB Xl und XII),
- Demenzbetreuung nach § 45b SGB Xl,
- Betreuung ambulant betreuter Senioren-Wohngemeinschaften,
- betreutes Wohnen, Intensivpflege, Familienpflege und Palliativpflege,
- ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgung, insbesondere die Pflege kranker, behinderter und alter Menschen, und
- rehabilitative Betreuung von somatischen und psychischen Krankheiten sowie Prävention zur Verhinderung von Krankheiten und Gesundheitsförderung zur Verbesserung des Gesundheitszustandes in bestimmten überschaubaren Versorgungsbereichen.