Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, Sanierung und Rekonstruktion von Gebäude, Erwerb und Handel mit Immobilien, der Betrieb von Einzelhandelsunternehmen; der Handel mit Baustoffen und Schüttgütern nebst den dazugehörenden Transportleistungen sowie die Erbringung von Bauleistungen, Maurer-, Beton- und Eisenflechtarbeiten, Zimmerer- und Abrissarbeiten, Trockenbau, Holz- und Bautenschutzarbeiten, sowie Kabelverlegungsarbeiten und alle damit im Zusammengang stehenden Tätigkeiten.