Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften nebst der Durchführung von Einzel- oder Dauerveranstaltungen, insbesondere von Ausstellungen, sowie die Vermarktung von Kunst und Musik und die Produktion, der Vertrieb und Verkauf von Merchandiseartikeln sowie die Vermietung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen oder zur touristischen Nutzung und die Erbringung erlaubnisfreier Dienstleistungen.