Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Freiluftkinos (Open-Air-Kinos) und die Durchführung anderer öffentlicher und nicht öffentlicher Veranstaltungen an verschiedenen Orten mit allen Nebenarbeiten und gastronomischer Versorgung sowie der Abschluss von Pacht-, Miet- und Kauf- oder Lizenz- und Marketingverträgen zu diesem Zweck, sowie die Übernahme von Tätigkeiten und Beratung anderer Firmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen und Events stehen.