Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung von Wirtschaftsunternehmen, der An- und Verkauf von Industrie- und Gewerbeausrüstungen, die An- und Vermietung von Industrie- und Gewerbeausrüstungen, die Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen gleichen Geschäftszweckes einschließlich der Beteiligung als Komplementärin an Personenhandelsgesellschaften mit diesem Geschäftszweck.