Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel und Im- und Export mit Waren, insbesondere mit Fahrrädern und Fahrradteilen sowie Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratung bei Produktionsprozessen und Reparatur und Wartung von Fahrrädern. Erwerb, Halten, Verwaltung und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.