Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Taxi- und Mietwagen, die Personenbeförderung, der Im- und Export von Textilien und Elektronikartikeln jeder Art, der Lebensmittel- und Gemüsehandel sowie sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.