Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, die Organisation und die Vermittlung von Werbemittelverteilungen und die Vermittlung von Werbeaufträgen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Werbemittelmaßnahmen, Drucksachen, Anzeigen, selbständig zu entwickeln zu planen und zu erstellen.