Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bereitstellung von Leistungen und Produkten im Bereich der gesundheitlichen Prävention sowie der Gesundheitsförderung und -erhaltung. Sie ist berechtigt, andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder die Verwaltung oder Vertretung solcher Unternehmen zu übernehmen und alle Handelsgeschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck fördern. Der wirtschaftliche Hauptzweck der Gesellschaft wird von ihrer sozialen, gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung begleitet; sie darf auch im In- und Ausland Tochtergesellschaften gründen und/oder Zweigniederlassungen errichten. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagengesetz (KAGB) bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.