Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Immobilienmaklertätigkeit nach §34c GewO, insbesondere die Vermittlung von Immobilien und Grundstücken, die Immobilienverwaltung, die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien und Grundstücken, die Erbringung von wirtschaftlichen Beratungsleistungen im Bereich Baubetreuung, das Asset-Management im Bereich Immobilienverwaltung sowie die Vermittlung von Assets im Bereich Immobilien und Grundstücke.