Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Entertainment- und Inszenierungskonzepten für KünstlerInnen, Produkte, Veranstaltungen und Medien aller Art, insbesondere im Zusammenhang mit musikalischer Unterhaltung, und deren Realisierung und Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen sowie Kauf, Verkauf und Vermittlung derartiger Konzepte und Kauf und Verkauf von Unternehmen mit ähnlichen Geschäftsfeldern.