Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringungen von Dienstleistungen und Beratungsleistungen in den Bereichen Marketing, Bildung und Informatik, sofern die Erbringung solcher Leistungen nicht bestimmten Berufsträgern vorbehalten ist. Ferner bezweckt die Gesellschaft den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten aller Art, insbesondere von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie immaterieller Güter. Diese Tätigkeit erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.