Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion, Herstellung, Lizenzierung, Verwertung und Vermarktung von Ton- und Bildtonträgern bzw. Filmen, neuen Medien, Merchandisingartikeln und ähnlichem, das Betreiben eines Tonstudios, der Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Kreativen sowie dritten Firmen, Künstler- und Labelmanagement und die Überlassung deren Dienstleistungen, an Dritte im In- und Ausland für Rechnung der Gesellschaft sowie für Rechnung Dritter; Dienstleistungen im Bereich Marketing und Promotion.