Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Entwicklung, Vermittlung, Durchführung und Vermarktung von Werbemaßnahmen und -kampagnen, sowie die Platzierung von Marken und Produkten (digitale, analoge und automatisierte Werbe- und Verkaufsflächen). Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand die Beratung von Unternehmen in allen Fragen der Kommunikation und des Marketings.