Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauausführung als Generalunternehmen; Vermittlung von Baudienstleistungen aller Art; Hoch-, Tief- und Trockenbau; An- und Verkauf von Immobilien außerhalb des nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtigen Bereichs. An- und Verkauf, Vertrieb von Baustoffen und Bauelementen aller Art sowie Import und Export.