Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung mobiler Wirtschaftsgüter, sämtliche Beratungsdienstleistungen im Bereich von Mobilität sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäftshandlungen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG.