Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung sowie Kauf und Verkauf von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen sowie deren Verwaltung im Bereich von Hotelbetrieben, Gastronomiebetrieben sowie sonstigen gastgewerblichen Unternehmen, Anpachtung, Anmietung und Betrieb von Hotels, Gastonomiebetrieben sowie sonstigen gastgewerblichen Unternehmen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen sowie Verwaltung eigenen Vermögens.