Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb, Import, Export, Groß- und Einzelhandel sowie Internethandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit Konsumgütern und Haushaltswaren; Erbringung von Leistungen im Bereich Transport, Logistik und Lieferservice mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht vom 3,5 t; Werbung für eigene Betriebe und für fremde Dritte. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.