Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, sowie der Verkauf, der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland (insbesondere im Bereich Recycling), im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.