Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung im Bereich Social Media, sowie die Unterstützung von Unternehmen beim Ausbau und der Optimierung ihrer Online-Präsenz. Die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich von Social Media, Digitalisierung und Transformation; die Organisation und Durchführung bzw. Vermittlung von damit in Zusammenhang stehenden Seminaren, Trainings, Austauschformaten und sonstigen Veranstaltungen im In- und Ausland; sowie Entwicklung, Betrieb und Betreuung einer Plattform zum Austausch zwischen der Digital- bzw. Technologieszene und traditionellen Unternehmen sowie Privatpersonen insbesondere für den Bereich Social Media.