Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von gastronomischen Betrieben und Eventlocations, sowie die Entwicklung von Franchisekonzepten im gastronomischen Bereich. Ferner die Beratung und das Coaching für Unternehmensgründer in der Gastronomie, gastronomischen Betrieben wie Restaurants, Bars, Kantinen und Cateringunternehmen, ohne steuerliche oder rechtliche Beratung sowie die Vermittlung von Immobilien für die Nutzung gastronomischer Zwecke nach § 34c GewO.