Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verlag und die Herausgabe von Büchern jeglicher Art, die Autorensuche, das Erstellen, Drucken und die Vermarktung von Büchern, Podcasts, Videos, Filmen und anderen Medien, die Werbung, Gründung von Agenturen und die Erstellung von Inhalten-Content für Dritte sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit sie dem Gesellschaftszweck dienen und diesen fördern.