Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Investition in Cafés, Restaurants und andere Gastronomiebetriebe sowie die aktive Betreibung und Verwaltung dieser Betriebe. Die GmbH kann sowohl eigenständigeCafes und Restaurants erwerben und führenals auch Beteiligungen an bestehenden gastronomischen Unternehmen erwerben. Darüber hinaus kann die GmbH Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie erbringen, wie beispielsweise die Entwicklung von Konzepten, Bereitstellung von Managementleistungen und die Schulung von Personal. Das Unternehmen ist befugt, alle rechtlich und wirtschaftlich notwendigen Maßnahmenzu ergreifen, um den erfolgreichen Betrieb der gastronomischen Einrichtungen sicherzustellen.