Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung von Software, Entwicklung und Betrieb von Onlinemarktplatz/-plätzen (Plattform) mit sozialen Komponenten (Social Media-Elemente), die Vermittlung von Bestellungen über Onlineplattform, Kontaktanbahnung (Vermittlung) und Ermöglichung der Interaktion zwischen Restaurants/Cafés und Endkunden, sowie Werbetätigkeiten im Rahmen der eigentlichen Betriebstätigkeit.