Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeiten im Baubereich, soweit dafür eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in die Architektenliste und auch eine andere Zulassung oder Genehmigung jeweils nicht erforderlich ist, insbesondere: Bautenschutz, Baudienstleistungen, Fassadenbau, Begleitung von Bauvorhaben, Baustellenbetreuung, Vermittlung und Verleih von Baumaterialien und Baumaschinen.