Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen, insbesondere im Bereich Unternehmensstrategie, Internationalisierung und der praktischen Umsetzung von Konzepten, die Beratung von Handels- und Entwicklungsunternehmen hinsichtlich Unternehmenskultur und der Implementierung von agilen Vorgehensweisen und leichtgewichtiger Skalierungsmodelle sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.