Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anmietung und Möbilierung von Gewerbeflächen und Wohneinheiten und deren Weitervermitung im Rahmen der Kurzzeitvermietung und Langzeitvermietung unter einer einheitlichen Marke, einschließlich Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleistungen für Mieter.