Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Fußbodentechnikarbeiten aller Art, insbesondere Verlegung von Oberbodenbelägen ab Rohbetondecke wie Parkett-, Dielen- und Bodenbelägen jeder Art sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, als Generalunternehmen für sonstige Gewerke aufzutreten und Aufträge an Subunternehmen zu vermitteln.