Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Versicherungsdienstleistungen, insbesondere der Vertrieb, die Kundenbetreuung und -beratung, die Vermittlung von Versicherungsverträgen, die Begleitung der Regulierung von Versicherungsfällen, die Beratung von anderen, im vorgenannten Dienstleistungsbereich tätigen Personen oder Unternehmen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Unternehmensberatung sowie darüber hinaus Vermittlung von Bausparverträgen und lmmobilien.