Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Errichtung und anschließende Vermietung oder Verkauf von insbesondere beweglichen Unterkünften und Bauten in Modulbauweise auf eigenen und fremden Grundstücken, sowie die Beteiligung an anderen in- und ausländischen Gesellschaften, insbesondere mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand.