Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Aufbau und Betrieb nachhaltiger Geschäftsaktivitäten und Lösungen in den Bereichen erneuerbare Energien und Rohstoffe zur Dekarbonisierung des Energie- und Mobilitätssektors und Erreichung der Klimaziele, durch eigene Tätigkeit, Handel, Beratung, Teilnahme an Geschäften und/oder Beteiligungen an Unternehmen, sowie unter Berücksichtigung innovativer Technologien. Tätigkeiten, die dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegen, sind nicht umfasst.