Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften jeder Art und von sonstigen eigenen Vermögenswerten.
Weiterer Gegenstand ist die entgeltliche Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen bei der infrastrukturellen, kaufmännischen und technischen Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen sowie die entgeltliche Erbringung von weiteren kaufmännischen und administrativen Dienstleistungen.
Gegenstand des Unternehmens sind auch Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO.
Tätigkeiten, die nach § 32 KWG oder nach §§ 34f, 34h oder 34i GewO einer Erlaubnis bedürfen, nimmt die Gesellschaft nicht vor.