Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Liegenschaftsverwaltung und das Gebäudemanagement sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden und Einrichtungen sowie die Baustellenreinigung, die Erbringung von Leistung im Facility Management sowie die Ausführung von Bauleistungen und Baubetreuungsleistungen rund um die Immobilie einschließlich zugehöriger Nebenleistungen, ausgenommen sind erlaubspflichtige Tätigkeiten.