Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, insbesondere das zur Verfügung stellen von Softwareprodukten, der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Anteilen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie das Bereitstellen von finanzieller Unterstützung und Managementunterstützung für diese Unternehmen (soweit keine öffentlich rechtliche Genehmigung oder Lizenz erforderlich ist, insbesondere nach dem KWG).