Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Errichtung und Inbetriebnahme von gastronomischen Einrichtungen nach Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen, die Erstellung von Konzepten für gastronomische Einrichtungen, das Projektmanagement und die Beratung in vorgenannten Bereichen.