Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Anmietung, der Ankauf sowie der Umbau von Wohn- und Gewerbeimmobilien, deren Verwaltung sowie Kurzzeit- und Langzeitvermietung dieser und sich in diesem Zusammenhang ergebende Zusatzleistungen, wie insbesondere Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen zu Fremdimmobilien.