Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Existenzgründungsberatung, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, die Lehrtätigkeit in der Betriebswirtschaftslehre sowie das Erbringen von Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der zulassungsfreien Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 StBerG, insbesondere das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung- von Lohn Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldung gem. § 6 Nummer 4 StBerG.