Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, wie z. B. medizinische Geräte (nebst Installation), chemische Produkte, Industrieanlagen und -maschinen, Elektrogeräte, Bekleidung und Schmuck. Außerdem die Erbringung von Dienstleistungen verschiedener Art ohne Konzession, insbesondere Unternehmensberatung, Marketingberatung. Ferner auch die Ausübung von Nebengeschäften, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu erreichen.