Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
E-Commerce für B2B (Business to Business), B2C (Business to Customer) und D2C (Direct to Customer) sowie Handel mit Waren, insbesondere Haushaltsartikeln, Kosmetik, Kleidung und Lebensmitteln, und Aufbau von Infrastrukturen für E-Commerce als Service. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.